Zum Hinterhalt von Urteilen gehört ihre Fähigkeit, sich die Tarnung als Frage zu geben. "Wozu Philosophie?" gehört zur Kategorie solcher Urteile. Der Fragende hat darin sein Urteil in ein vorgetäuschtes Interesse kaschiert. "Wozu-Fragen werden nicht mit der Absicht gestellt, scharf- oder tiefsinnige Antworten zu erhalten, als vielmehr dazu, den Adressaten der Frage in Verlegenheit zu versetzen." (Hans Blumenberg; Zu den Sachen und zurück; S. 13)